Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lecking Werbeagentur GmbH, im folgenden Agentur genannt. Soweit in diesen AGB nicht anders definiert, unterliegen unsere Arbeiten und Verträge den jeweils gültigen Gesetzen und der Rechtssprechung in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1 Umfang des Auftrages

1. Gegenstand des Auftrags ist die zwischen Agentur und Kunden schriftlich oder mündlich vereinbarte Leistung, nicht aber das Erreichen eines wirtschaftlichen Erfolges.

2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Daten und Informationen auf Richtigkeit zu überprüfen. Diese werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft.

3. Soweit nicht anders vereinbart, darf die Agentur zur Realisierung und Umsetzung einzelner Aufträge freie Mitarbeiter/-innen hinzuziehen.

§ 2 Änderungen des Leistungsumfanges

1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierzu zählen auch E-Mails bzw. nachzuweisende Angaben und Informationen.

2. Alle vom Kunden in Auftrag gegebenen, zusätzlichen Dienstleitungen berechnen wir nach den dem Kunden genannten Stundensätzen für die jeweiligen Aufgabe.

3. Handelt es sich bei den Kosten um durchlaufende Posten, die uns von Dritten berechnet werden, ist die Agentur berechtigt, die von Dritten berechneten Preiserhöhungen an ihre Kunden weiterzuberechnen.

4. Die Agentur ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur in jeder Beziehung zu unterstützen, um Aufträge ordnungsgemäß und ohne Verzögerungen durchzuführen. Vor allem hat der Kunde alle für die Durchführung notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

2 . Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

§ 4 Leistung, Verzug mit der Leistung

1. Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen als Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.

2. Im Falle von Verzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach § 8 (Haftungsausschluss) dieser AGB.

3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist seitens der Agentur ist Verzug erst nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§ 5 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

1. Die Leistungen der Agentur werden entweder nach aufgewendeten Zeiten entsprechend der den Kunden bekannten Stundensätze für bestimmte Aufgaben berechnet oder als Festpreis vereinbart. Die Agentur hat neben ihren Forderungen Anspruch auf Ersatz von Auslagen.

2. Ruht ein Auftrag ohne Verschulden der Agentur für mehr als einen Monat, so ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

3. Erfolgt die Abrechnung nach aufgewendeten Zeiten, ist die Agentur berechtigt, den jeweils geleisteten Arbeitsaufwand und die angefallenen Auslagen zum Ablauf eines Monats abzurechnen.

4. Die Agentur ist berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen. Dies zählt vor allem für Portokosten in Verbindung mit Mailingaktionen, da in diesem Fall nach dem Versand ein Eigentumsvorbehalt nicht mehr durchzusetzen ist.

5. Wird bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet, gelten die jeweils aktuellen Stundensätze und Honorare. Übersteigen diese nach einer Preisänderung die marktüblichen Preissteigerungen, kann der Auftraggeber den Auftrag stornieren. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall entsprechend der vereinbarten Honorare bzw. bereits gestellter Stundensätze abgerechnet.

6. Alle Forderungen werden mit Rechungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zu zahlen. Alle Preisangaben verstehen sich Netto, d.h., zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so ist die Agentur berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8. Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug, so hat die Agentur das Recht, von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten und bereits begonnene Arbeiten entsprechend der erbrachten Leistung abzurechnen.

9. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

10. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

11. Gelieferte Ware und die Rechte an sämtlichen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

12. Kostenübersichten dienen dem Kunden als Überblick möglicher, entstehender Kosten für ein Projekt. Kostenübersichten sind freibleibend.

§ 6 Mängelgewährleistung

1. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die durch erbrachte Leistungen der Agentur entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des § 8 Haftungsausschluss.

2. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur berechtigt, zunächst ihre Leistungen nachzubessern. 3. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung.

4. Kann die Agentur die Fehler innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigen oder beheben, kann der Kunde verlangen, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des § 8 (Haftungsausschluss).

§ 7 Technische Beschreibungen

Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.

§ 8 Haftungsausschluss

1. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen:

  • Unmöglichkeit
  • Verzug
  • Verschulden bei Vertragsschluss
  • unerlaubter Handlung

haftet die Agentur oder deren Partner und Lieferanten nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

2. Die Haftung nach Abs. 1 ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

3. Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Insoweit die Agentur Leistungen, die sie an ihre Kunden weitergibt, selbst von Dritte bezieht, haftet sie nicht für deren Verschulden.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums

1. Der Kunde steht dafür ein, dass die von der Agentur entwickelten Ideen und deren Umsetzungen nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet und nicht an Dritte zu deren Nutzung weitergegeben werden.

2. Soweit Arbeiten dem Urheberrecht unterliegen, bleiben die Agentur oder deren Partner Urheber. Der Kunde erhält, soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist, das nur durch Absatz 1 eingeschränkte, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeiten.

3. Die Agentur übergibt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich die endgültigen Bilddaten sowie Druck-PDFs der Projekte an den Auftraggeber.

§ 10 Mitwirkungspflicht

Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig und unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können, zu informieren.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Arbeiten erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Seite, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände stehen höherer Gewalt gleich, soweit sie nicht vorherzusehen, schwerwiegend und unverschuldet waren.

§ 12 Kündigung

1. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag von beiden Seiten für die noch nicht begonnenen Teilprojekte eines Auftrags gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht

1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Agentur an den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.

2. Nach Abschluss ihrer Arbeiten und nach Ausgleich ihrer Ansprüche werden auf Wunsch alle Unterlagen herausgeben, die ihr der Kunde oder Dritte zur Ausführung des Auftrags übergeben haben.

3. Zur Herstellung benötigte Zwischenprodukte bleiben in jedem Fall Eigentum der Agentur.

4. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 3 Monate nach der schriftlichen Aufforderung, diese abzuholen. In jedem Fall 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags.

§ 14 Übergabe/Übernahme Administratorrechte Webseiten

1. Erhält der Kunde/die Kundin bzw. eine andere, von der Agentur nicht schriftlich autorisierte Person für die Webseite die Administrator-Rechte, so geht die gesamte Verantwortung auf diese Person über. Der Kunde/die Kundin ist in diesem Fall berechtigt, den Mitarbeiter(inne)n der Agentur eine untergeordnete Rolle zu vergeben bzw. sie vollständig zu löschen.

2. Alle nach der Vergabe der Administrator-Rechte entstehenden Fehler gehen zu Lasten des Kunden/neuen Administrators. Behebungen von Fehlern durch die Agentur werden dem Kunden gemäß dem aktuell gültigen Stundensatz berechnet.

3. Die Quelldaten der Webseite, das bedeutet die Programmierung des Templates, von der Agentur erstellte Plugins und einzelner Elemente einer Seite, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren dieser Daten und Abändern zur Erstellung einer neuen Webseite ist nicht gestattet.

§ 15 Sonstiges

1. Rechte aus einem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur nach schriftlicher Zustimmung der Agentur abgetreten werden.

2. Gerichtsstand ist Dieburg.

3. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten Inhalte einzelner Paragraphen dieses Vertrages nicht mit dem geltenden Gesetzt übereinstimmen, so werden andere Paragraphen hiervon nicht berührt.